
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltung
1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere sämtlichen - auch zukünfti-
gen - Verträge und sonstigen Leistungen im gewerblichen Bereich (gegenüber Unternehmern und
Unternehmen).
Der Geltung von Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit sie mit
diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht übereinstimmen; sie verpflichten uns auch dann
nicht, wenn wir auf einen nochmaligen ausdrücklichen Widerspruch nach ihrem Eingang bei uns
verzichten.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie der Verzicht auf die
Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.
II. Angebote / Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Verpflichtung zur Lieferung besteht erst, wenn der Auftrag
von uns schriftlich bestätigt wurde. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge,
Prospekte, Abbildungen etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen.
2. Maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Änderungen der Liefergegenstände durch
technische Weiterentwicklungen sind vorbehalten.
3. Dem Käufer zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten,
Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen
im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass
hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
III. Preise und Zahlungen
1. Unsere Preise gelten in EURO ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer einschließlich
Verpackung.
2. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise
30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestäti-
gung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3. Rechnungen sind rein spesenfrei netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
Zahlungen gelten erst mit dem Tag als eingegangen, an welchem sie uns seitens unserer Bank
valutamäßig gutgeschrieben sind.
4. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen berechtigen den
Käufer weder zur Zurückbehaltung noch zur Aufrechnung. Dies gilt nicht für Leistungsverweige-
rungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis.
5. Bei Zielüberschreitung berechnen wir von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von
5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB). Außerdem behalten wir
uns das Recht vor, alle anderen entstehenden Kosten wie Belastungen von erhöhten Bankspesen
usw. weiter zu berechnen.
6. Bei Zahlungsrückstand des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Kreditwürdigkeit
nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderungen fällig, auch im Falle einer Stundung. Ferner
sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach
angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten. Die dadurch
entstehenden Kosten trägt der Käufer.
IV. Lieferungen
1. Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Die Vereinbarung verbindlicher
Liefertermine oder -fristen bedarf der Schriftform.
2. Lieferzeiten verlängern sich ferner in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, politischer
Unruhen, Transporthindernisse, behördlicher Maßnahmen etc. sowie beim Eintreten unvorherge-
sehener, von unserem Willen unabhängiger Hindernisse gleichviel, ob diese in unserem Werk oder
bei unseren Unterlieferanten eintreten (z. B. Betriebsstörung, Brandschaden, unvorhersehbare
Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc.) um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer ange-
messenen Anlaufzeit.
3. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4. Bei Lieferverzug haften wir gegenüber dem Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-
verletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
V. Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers.
2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung unser Werk verlässt und zwar auch dann,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Auf Wunsch des
Käufers wird die Lieferung von uns auf Kosten des Käufers gegen Transport- und Feuerschäden
versichert.
3. Versandart, Versandweg und Verpackung werden ohne anderweitige Weisung des Käufers auf
dessen Kosten nach unserem Ermessen handelsüblich gewählt.
VI. Gewährleistung / Schadenersatz
1. Offensichtliche Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10
Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich zu rügen. Nichtoffensichtliche Mängel sind spätestens
innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bemängelte Gegenstände sind in dem
Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des angeblichen Mangels befinden, zur
Besichtigung durch uns oder durch unsere Beauftragten bereitzuhalten. Eine Haftung für normale
Abnutzung ist ausgeschlossen.
2. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir durch Nacherfüllung.
Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangel-
freien Sache erfolgt, steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür angemessen
gesetzten Frist fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen
mindern.
3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab Herstellungsdatum. Die vorstehenden Regelungen
zur Gewährleistungsfrist gelten nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
4. Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies
gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für eine etwa von
uns übernommene Gewährleistung, für den Schaden aufgrund einer schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder in sonstigen Fällen einer gesetzlich zwingenden Haftung.
Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des
vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5. Ansprüche aus Gewährleistungen stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher uns
gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.
Der Käufer hat die Vorbehaltsware gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung und zufälligen
Untergang (insbesondere Feuer und Wasser) zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen.
Er hat uns Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu geben und uns und unserem
Beauftragten das Betreten des Abstellungsortes zu gestatten.
2. Im Falle der Verarbeitung des Liefergegenstandes und deren Verbindung erwerben wir
Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum
Wert der durch Verarbeitung entstandenen neuen Sache. Für den Wert der Vorbehaltsware und
den Wert der neuen Sache ist der Rechnungswert, hilfsweise der Verkehrswert maßgeblich, wobei
für den Wert der Verarbeitung der Zeitpunkt der Verarbeitung maßgeblich ist. Der Käufer wird bei
der Verarbeitung für uns tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung
gegen uns zu erwerben.
3. Der Käufer ist berechtigt, Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten
oder zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Der Käufer tritt schon jetzt die
ihm aus solchen Veräußerungen zustehenden Forderungen hiermit sicherungshalber in vollem
Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die a/jointfilesconvert/445979/bgetretenen Forderungen für
seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Käufer die
Abtretung offen legen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.
4. Übersteigen die Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so sind wir verpflichtet, den
übersteigenden Teil der uns zustehenden Sicherheiten dem Käufer auf dessen Aufforderung hin
bzw. auf Aufforderung seiner Gläubiger freizugeben.
5. Der Käufer hat uns unverzüglich zu unterrichten, wenn in Vorbehaltsware oder in Forderungen
vollstreckt wird, die uns durch Vorausabtretungen übertragen sind. Kosten und Schäden trägt der
Käufer.
VIII. Export - Aufträge
Lieferungen in andere Staaten erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
Wird die Ware in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) geliefert, so ist der
Käufer verpflichtet, uns vor Versendung seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, über die die
Lieferung a/jointfilesconvert/445979/bgewickelt wird, und seinen Gewerbezweig mitzuteilen.
Sollte die Gesetzgebung des Käuferlandes die Überweisung des Kaufpreises an uns erschweren
oder sollte die Valuta dieses Landes sinken, sind wir berechtigt, die Lieferungen ohne Schadener-
satzpflicht abzulehnen oder eine entsprechende Abänderung der Kaufbedingungen und Liefer-
fristen zu verlangen. Der Käufer ist ebenso verpflichtet, eventuelle Kursschwankungen, die sich zu
unseren Ungunsten ergeben, sofort auszugleichen, sofern Aufträge in anderer Währung als in Euro
gezahlt werden.
Streitigkeiten werden nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der internationalen Handelskam-
mer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig ent-
schieden, wenn beide Parteien diesem Verfahren zustimmen.
IX. Konstruktionsänderungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, sind jedoch
nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
X. Urheberrecht
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Käufers und wer-
den hierdurch Patent-, Muster oder Markenrechte Dritter verletzt, haftet der Käufer uns gegenü-
ber für den daraus erwachsenden Schaden und entgehenden Gewinn.
XI. Datenschutz
Wir arbeiten mit einer EDV. Der Käufer erteilt uns hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur
Verarbeitung und Speicherung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und
zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für die Zahlung
ist Salzgitter.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Käu-
fer Kaufmann ist, das Amtsgericht Salzgitter ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandswertes
oder nach unserer Wahl das Landgericht Braunschweig.
Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Käufer gilt das Recht der Bundesrepu-
blik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts, insbesondere des Einheitlichen
UN-Kaufrechtes (CISG), ist ausgeschlossen.
XIII. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder wer-
den, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betref-
fende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt bei dem Vorhandensein einer Lücke.
© 2008 – Möhlenhoff Wärmetechnik GmbH
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